Kreditantrag stellen – so geht es richtig!

Am Ende des Kreditvergleichs steht der Kreditantrag. Doch wie müssen Verbraucher einen Kreditantrag stellen, welche Dokumente und Nachweise sind einzureichen, welche Rolle spielt die SCHUFA bei Kreditanträgen und wie lange dauert es bis zur Gutschrift des Darlehens auf dem eigenen Konto? Wie kann ein Kreditantrag widerrufen werden und welche Optionen verbleiben, wenn die Bank wider Erwarten ablehnt? Diese und weitere Fragen sollen an dieser Stelle erläutert werden.
 

» hier günstigen Kredit beantragen «

 

Wie stellt man einen Kreditantrag?

Kreditanträge werden – sofern die Abwicklung via Internet erfolgt – entweder direkt bei einer Bank oder bei einem Kreditvermittler bzw. einem Vergleichsportal gestellt. In allen drei Fällen muss zunächst ein Antragsformular ausgefüllt werden, in dem neben den Angaben zur Person auch Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers erfasst werden.

Es gibt kein für alle Anbieter einheitliches Antragsformular. Üblicherweise besteht der Kreditantrag bis zur Übermittlung jedoch aus Angaben zu folgenden Sachverhalten:

• Persönliche Daten (Anschrift, Kontaktdaten)
• Wohnsituation (Eigentum, Miete)
• Familienstand und Personen im Haushalt
• Monatliche Ausgaben (Miete, Kreditraten, PKV, Unterhalt)
• Belegbare monatliche Einnahmen
• Angaben zum Beschäftigungsverhältnis
• Angaben zum gewünschten Kredit (Höhe, Rate, Laufzeit)
• SCHUFA-Klausel
• AGB
• Auszahlungskonto

Die Angaben zu den persönlichen Daten sind weitgehend selbsterklärend. Einzige Ausnahme: Zumeist wird neben der Postanschrift auch das Datum des Einzugs an dieser Adresse erfragt. Das spielt insbesondere für die korrekte Zuordnung von Personen durch die SCHUFA oder andere Auskunfteien eine Rolle.

Das Formular für die Kreditanfrage an einem typischen Beispiel

Die Angaben zu den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen werfen dagegen häufiger Fragen auf. In typischen Kreditantragsformularen muss zunächst die eigene aus verschiedenen vorgegebenen Berufsgruppen ausgewählt werden. Zur Auswahl stehen häufig ca. ein Dutzend Antwortmöglichkeiten, etwa „Arbeiter“, „Angestellter Öffentlicher Dienst“, „Angestellter Privatwirtschaft“, „Beamter“, „Rentner“, „Selbständiger“ usw.

Wird der Kreditantrag direkt bei einer Bank gestellt und vergibt diese Kredite nur an bestimmte Berufsgruppen, führt die Auswahl einer nicht durch die Annahmekriterien gedeckten Gruppe häufig bereits zu einem entsprechenden Hinweis. Neben der Zuordnung zu einer Berufsgruppe ist auch der Beginn der ausgeübten Tätigkeit anzugeben.

Um einen Kreditantrag stellen zu können, sind Angaben zu den Verhältnissen im Haushalt notwendig. Erfragt werden die persönliche Wohnsituation („Eigentum“, „Miete“, „Bei den Eltern“) sowie die damit verbundenen Kosten (Miete oder Immobilienkreditrate) und die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Zur Erläuterung: Banken setzen in ihrer Kalkulation zur Kapitaldienstfähigkeit eine Pauschale für die allgemeinen Lebenshaltungskosten an, die trivialerweise mit der Anzahl der Personen im Haushalt steigt.

Einnahmen und Ausgaben im Kreditantrag korrekt angeben

Die monatlichen Einkünfte können sich häufig aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen. Es ist jedoch – spätestens im fortgeschrittenen Stadium eines Kreditantragsprozesses – unzulässig, verschiedene Einkunftsarten als Summe anzugeben. Erfragt werden stattdessen das Nettoeinkommen laut Gehaltsabrechnung (ohne Spesen!) bzw. Steuerbescheide, Einkommen aus Nebenbeschäftigungen (das zwingend belegbar sein muss), Einkünfte aus Unterhaltszahlungen, Einkünfte aus Renten (gesetzliche Rente, private Rentenversicherung mit monatlicher Auszahlung etc.), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kindergeld und „sonstige Einkünfte“, worunter z. B. Sozialleistungen oder Pflegegeld fallen können.

Wer einen Kreditantrag stellen und auf eine reibungslose Bearbeitung hinwirken möchte ist gut beraten, die Angaben zu den Einkünften so sorgfältig wie möglich zu übermitteln. Typische Fehler, die den Kreditantrag unnötig verzögern können:

• Einkünfte aus Nebentätigkeiten können nicht durchgängig belegt werden
• Unterhaltszahlungen erfolgen (zum Teil) auf freiwilliger Basis, d.h. die Zahlungen sind höher als der gesetzliche Anspruch
• Die Mieteinnahmen werden mit der Warmmiete angegeben
• Die Lohnangaben beruhen auf nicht dauerhaft ausgeübten Überstunden

Damit der Kreditantrag schnell bearbeitet werden kann, müssen die Angaben im Antragsformular mit den Informationen auf eingereichten Dokumenten übereinstimmen. Ist das nicht der Fall, wird der zuständige Sachbearbeiter nachfragen und ggf. die Einsendung weiterer Dokumente verlangen.

Die monatlichen Ausgaben im Kreditantrag

Es ist eine gute Nachricht: Um einen Kreditantrag stellen zu können, müssen die laufenden Ausgaben nicht aufwändig dokumentiert werden. Für Lebens- und Nahrungsmittel, Energie. Telekommunikation, die meisten Versicherungen und die vielen weiteren relativ kleinen Ausgabenposten eines Privathaushaltes werden Pauschalen angesetzt. In den meisten Antragsformularen wird lediglich nach den Kosten für eine etwaige private Krankenversicherung, der Höhe bereits laufender Kreditraten und Unterhaltsverpflichtungen gefragt.

Im Anschluss an das Ausfüllen des Kreditantragsformulars ist typischerweise die Zustimmung zur SCHUFA-Klausel und zu den AGBs der Bank bzw. des Vermittlers/Vergleichsportals notwendig. Direkt danach kann das Formular elektronisch übermittelt werden – die Kreditanfrage ist in diesem Moment gestellt.

Kreditantrag mit Sofortzusage: Was steckt dahinter?

Wurde der Kreditantrag bei einer Bank gestellt, wird diese die Angaben im Antrag häufig vollautomatisch vorprüfen und nach kurzer Zeit per E-Mail/SMS mitteilen, ob der Kreditantrag abgelehnt wurde oder Aussicht auf Erfolg hat. Zu einer automatisierten Ablehnung im Rahmen solcher standardisierten Vorprüfungen kommt es etwa, wenn das angegebene Einkommen zu niedrig ist, der Berufsstatus nicht den Annahmekriterien entspricht, zu hohe Unterhaltszahlungen geleistet werden müssen o.Ä.

Viele Banken nehmen auch SCHUFA-Prüfungen automatisch und direkt nach dem Übermitteln des Kreditantrags vor. Dafür reichen in der Regel die Angaben zum Wohnsitz und zum Geburtsort aus. Die Bank wird ihre automatische Vorprüfung nur positiv bescheiden, wenn die SCHUFA einen hinreichenden Scorewert übermittelt. Ist das nicht der Fall, erhält der Antragsteller eine automatisch erstellte Ablehnung. Verläuft die Vorprüfung positiv, beginnt die Bearbeitung des Antrags.

Einige Banken werben mit optisch niedrigen und angeblich für jeden Kreditnehmer gleich hohen Zinssätzen. Bei diesen Banken kommt es im Nachgang häufiger zu einer Ablehnung, die mit einem neuen Angebot verbunden ist: Der Antragsteller kann das Darlehen zu den beworbenen Konditionen aufgrund eines zu niedrigen Einkommens/ zu schwacher Scorewerte nicht erhalten, den Kredit aber zu einem höheren Zinssatz aufnehmen.

Interessenten, die einen Darlehensantrag bei einem Vermittler stellen, erhalten fast nie eine automatische „Sofortzusage“ bzw. eine automatisch generierte Ablehnung. Vermittler prüfen typischerweise, ob ggf. ein anderes als das beantragte Darlehen infrage kommt und unterbreiten entsprechende Angebote. Diese betreffen z. B. kleinere Kreditsummen, längere Laufzeiten oder Kredite ohne SCHUFA.

Unterlagen für den Kreditantrag

Nachdem der Kreditantrag übermittelt wurde, müssen die notwendigen Nachweise eingereicht werden. Dies kann je nach Bank bzw. Vermittler ausschließlich auf dem Postweg oder elektronisch (Dokumentenupload, E-Mail mit gescanntem Anhang) erfolgen. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den Voraussetzungen des Antragstellers und den Annahmekriterien der Bank ab. Typischerweise erforderlich sind:

• Gehaltsnachweis
• Identitätsnachweis
• Nachweise zu weiteren Einkünften (z. B. Nebenjob o. Mieteinnahmen)
• Kontoauszüge
• Unterschriebener Darlehensvertrag
• Bei Vermittlern zusätzlich: Vermittlungsvereinbarung

Sehr viele, aber nicht alle Banken verlangen im Rahmen der Kreditanfrage die Einsendung von Kontoauszügen. Anhand der Auszüge werden zum einen die Angaben validiert: Geht das angegebene Gehalt tatsächlich auf dem Konto ein? Finden sich dort Kreditraten, die nicht im Antragsformular aufgeführt wurden? Treffen die Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen, Mietausgaben etc. zu?

Darüber hinaus können sich auf den Kontoauszügen Ausschlussgründe im Sinne der Annahmekriterien finden, die dazu führen, dass der Kreditantrag abgelehnt wird. Zu nennen sind hier insbesondere Rücklastschriften mangels Deckung und Zahlungen an Inkassobüros. Im Zweifel ist es besser, den Antrag etwas zu verschieben und einwandfreie Kontoauszüge vorzulegen: Wer eine Kreditanfrage richtig stellen und das Risiko einer Ablehnung minimieren möchte, muss dazu maximal sechs Monate warten – so lange zurück reichen die Anforderungen an Kontoauszüge maximal.

Nimmt die Bank den Antrag (voraussichtlich) an, sendet sie einen Darlehensvertrag, der unterschrieben und zurückgeschickt werden muss. Erfolgt die Kreditanfrage über einen Vermittler, sendet dieser zusätzlich eine Vermittlungsvereinbarung, in der u.a. die für die erfolgreiche Vermittlung anfallende Provision aufgeführt ist.

Zwingend notwendig ist eine Identitätsprüfung. Für Verbraucher, die ihren Kreditantrag online stellen, ist das meistens mit einem Gang zur Post verbunden: Die Bank sendet per E-Mail einen Postident-Coupon, der zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis bei einer Filiale de Deutschen Post vorgelegt wird. Die Deutsche Post bezeugt im Rahmen des Postident-Verfahrens die Identität des Antragstellers und übermittelt den entsprechenden Nachweis an die Bank.

Wie lange dauert ein Kreditantrag?

Wenn Privatkunden einen Kreditantrag stellen, wird dieser ausgehend vom Tag des Eingangs der notwendigen Unterlagen bei den meisten deutschen Banken und Kreditvermittlern umgehend bearbeitet und bei Annahme innerhalb einer Woche zur Auszahlung gebracht.

Die folgenden Schritte werden bis zur Gutschrift des Kreditbetrags auf dem eigenen Konto durchlaufen:

• Absenden Kreditanfrage durch Antragsteller (elektronisch: 1 Minute)
• Einsenden der Unterlagen (Gehaltsnachweis etc.) durch Antragsteller (elektronisch: 1 Minute, Post: 1-2 Werktage)
• Prüfung der SCHUFA-Auskunft durch die Bank (1 Minute)
• Prüfung der Angaben und Unterlagen durch die Bank (ab 1 Tag)
• Versenden von Darlehensvertrag und Postident-Coupon durch die Bank (E-Mail: 1 Minute, Post: 1-2 Werktage)
• Identitätsprüfung; Übermittlung von Ergebnis durch Post an Bank: 1 Tag; VideoIdent: ca. 15 Minuten
• Abschließende Prüfung und Freigabe des Kredits durch die Bank (ab 1 Tag)
• Banklaufzeit bis zur Gutschrift des Kredits (1 Tag), Blitzüberweisung: ca. 1 Stunde

Anhand der obigen Auflistung wird schnell erkennbar, dass die Bearbeitungsdauer einer Kreditanfrage maßgeblich von den durch die Bank verwendeten Verfahren und der Reaktionszeit des Antragstellers abhängt. Eine deutliche Beschleunigung ist möglich, wenn die Bank den Darlehensvertrag per E-Mail übersendet, die Identitätsprüfung mittels VideoIdent vornimmt und Auszahlungen mittels „Blitzüberweisung“ veranlasst. Dann ist theoretisch sogar eine abschließende Bearbeitung innerhalb eines Tages denkbar.

In der Praxis ist eine solche Bearbeitungsdauer aber (noch) die Ausnahme. Banken, die mit einer kurzen Bearbeitungsdauer werben, sagen die Auszahlung (ungleich Gutschrift auf dem eigenen Konto) innerhalb von zwei Werktagen zu, unter die auch Samstage fallen können. Bearbeitungszeiten von bis zu einer Woche sind keine Ausnahme. Verbraucher aus Deutschland, die einen Kreditantrag ohne SCHUFA stellen müssen mit 2-3 Wochen rechnen.

Den Kreditantrag beschleunigen: So geht es

Neben kurzen eigenen Reaktionszeiten und der Wahl einer Bank bzw. eines Vermittlers mit dem glaubwürdigen Versprechen einer kurzen Bearbeitungsdauer gibt es weitere Möglichkeiten, den Kreditantrag zu beschleunigen oder zumindest Verzögerung zu verhindern.

Insbesondere sollte bereits im Vorfeld einer geplanten Kreditaufnahme eine SCHUFA-Selbstauskunft eingeholt werden. Ein erheblicher Teil der Datensätze der Auskunftei weist diversen Untersuchungen zufolge Fehler auf, die im schlimmsten Fall zu einer unnötigen Ablehnung führen und die Auszahlung um Wochen verzögern können. SCHUFA-Selbstauskünfte können bei der Auskunftei als „Datenübersicht gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ bezogen werden. Unzutreffende Daten können kostenlos berichtigt werden.

Die Antragstellung über einen Kreditvermittler oder ein Vergleichsportal verzögert die Bearbeitung im Übrigen nicht, auch wenn mit den dritten Parteien ein vermeintlicher Umweg eingeschlagen wird. Die Übermittlung der initialen Kreditanfrage durch einen Vermittler an eine Bank nimmt nicht mehr Zeit in Anspruch als die Absendung durch den Antragsteller selbst. Im besten Fall werden über Vermittler eingehende Anfragen sogar priorisiert behandelt, da Banken sich hier einem besonders direkten Konkurrenzdruck ausgesetzt sehen.
 

» hier günstige Kreditangebote vergleichen «

 

Was Kreditanträge bei der SCHUFA auslösen

Die bekannteste Kreditauskunft ist in 99% aller Kreditanträge in Deutschland involviert: Banken prüfen zumeist bereits im Vorfeld einer manuellen Bearbeitung des Antrags die Zahlungshistorie und die Scorewerte des Kunden. Doch was genau erfährt die SCHUFA von einem Kreditantrag?

Werden Kredite bonitätsabhängig verzinst, benötigt die Bank für eine verbindliche Auskunft über den auf einen bestimmten Kreditkunden anzuwendenden Zinssatz Informationen über das Risiko dieses Kunden. Banken können eine solche Anfrage als „Anfrage Kreditkonditionen“ stellen und die notwendigen Scorewerte übermitteln lassen, ohne dass es zu einer Speicherung der Anfrage im Datenbestand der Auskunftei kommt und ohne dass Scorwerte, Bonität etc. dadurch irgendwie beeinflusst werden.

Im Unterschied dazu wird eine „Kreditanfrage“ ein Jahr lang bei der SCHUFA gespeichert. Kreditanfragen sind allerdings nur zehn Tage lang für andere anfragende Banken sichtbar. Das schließt allerdings nicht aus, dass (zu häufige) Kreditanfragen die Scorewerte beeinflussen, deren detaillierte Zusammensetzung nicht bekannt ist.

Wird ein Kredit ausgezahlt, meldet die Bank der SCHUFA Kreditsumme, Laufzeit und Ratenhöhe. Kredite werden nach der vollständigen Rückzahlung für einen Zeitraum von drei Jahren gespeichert und stellen in diesem Zeitraum ein Positivmerkmal dar.

Grundsätzlich verbessern Informationen über bestehende und frühere (pünktlich bezahlte) Kredite die Bonitätseinstufung im Vergleich zu einem Profil ohne jegliche Daten. Eine zu große Anzahl laufender Kredite wirkt sich allerdings negativ auf die Bonität aus. Das gilt insbesondere für die Kombination aus langer Laufzeit und niedrigem Kreditbetrag, wie sie bei Point of Sale-Krediten (z. B. im Elektronikmarkt) häufiger anzutreffen ist.

Kommt es im Zuge des Darlehensvertrages zu Zahlungsstörungen, wird die Bank zunächst mahnen und mit der Kündigung und Fälligstellung des Kredites drohen. Die Kündigung eines Kredites durch die Bank setzt den Verzug des Darlehensnehmers mit mindestens zwei Kreditraten und 5% (mehr als drei Jahre Laufzeit) bzw. 10% (bis drei Jahre Laufzeit) des gesamten Kreditbetrages voraus. Kommt es zu einer solchen Kündigung und wird der eingeforderte Betrag nicht fristgerecht ausgeglichen, vermerkt die SCHUFA dies für drei volle Kalenderjahre ab dem Zeitpunkt der vollständigen Erledigung als Negativmerkmal.

Kreditantrag abgelehnt – was nun?

Wurde ein Kreditantrag abgelehnt, muss zunächst die Ursache dafür gefunden werden. Denkbar sind u.a.:
• Bekannte oder unbekannte Negativmerkmale bei der SCHUFA
• Ein zu niedriger Scorewert ohne Negativmerkmale
• Ein zu geringes Einkommen
• Selbständigkeit
• Ein zu hohes Lebensalter

Verbraucher sollten bereits vor der ersten Kontaktaufnahme zu einer Bank oder einem Vermittler eine SCHUFA-Selbstauskunft einholen und diese auf mögliche Fehler überprüfen. Lagen fälschlicherweise Negativmerkmale vor, können diese korrigiert und der Darlehensantrag im Anschluss erneut gestellt werden.

SCHUFA-Auskunft prüfen

Liegen zutreffende Negativmerkmale vor, kann die Ablehnung des Antrages nicht überraschen. Die meisten Banken vergeben bei erledigten Negativmerkmalen keine Kredite, nahezu kein Institut lässt sich bei offenen Merkmalen auf eine Kreditvergabe ein. Sofern die sonstigen Voraussetzungen (Einkommen, Berufsstatus) erfüllt sind, können Kredite ohne SCHUFA-Prüfung eine realistische Option darstellen.

Ein Kreditantrag ohne SCHUFA ist ausschließlich bei Banken aus dem benachbarten Ausland möglich. Der Zugang zu diesen auf einen Nischenmarkt spezialisierten Kreditinstituten führt für Privatkunden aus Deutschland fast immer über Kreditvermittler. Erhältlich sind Darlehen im unteren und mittleren vierstelligen Bereich mit Zinssätzen auf dem Niveau eines Dispositionskredites.

Gründe bzw. Ursache für Ablehnung des Kreditantrages herausfinden

Banken teilen den konkreten Grund für die Ablehnung eines Kreditantrages selten mit. Zumeist wird lediglich auf „interne Richtlinien“ hingewiesen, die „eine Kreditvergabe zum derzeitigen Zeitpunkt“ unmöglich machten. Liegen keine Negativmerkmale vor, kann ein zu niedriger Scorewert ursächlich für die Ablehnung sein. Plausibel ist dies insbesondere bei sehr jungen Interessenten und solchen, zu denen im Datenbestand der SCHUFA nur sehr wenige oder gar keine Informationen vorliegen.

Mitunter kann es in dieser Konstellation sinnvoll sein, bislang nicht gemeldete Sachverhalte nachträglich zu melden, sofern es sich um Positivmerkmale handelt. Verbraucher können die Auskunftei auf solche Informationen lediglich hinweisen. Die SCHUFA holt dann Informationen bei den genannten Vertragspartnern ein. Relevant sind insbesondere kleinere Ratenzahlungsvereinbarungen mit Versandhäusern

Monatsrate verringern und Kreditantrag erneut stellen

War ein zu geringes Einkommen und eine damit einhergehend angenommene, nicht hinreichende Kapitaldienstfähigkeit der Grund für die Ablehnung des Darlehensantrages, kann ein erneuter Antrag auf einen Kredit mit längerer Laufzeit häufig doch noch die erhoffte Zusage möglich machen. Gleiches gilt, wenn ein Kredit zur Umschuldung dienen soll, dies aber im ersten Antrag nicht als Verwendungszweck angegeben wurde.

Auch Selbständigkeit und ein zu hohes Lebensalter können Kreditablehnungen begründen. Gegenüber Selbständigen zeigen Banken sich in dieser Hinsicht recht offen und teilen zumeist sehr früh im Antragsprozess mit, dass die internen Annahmekriterien nicht zum Beschäftigungsstatus des Antragstellers passen. Senioren erhalten dagegen aus unterschiedlichen Gründen selten eine so klare Aussage.

Zweiter Versuch bei einer anderen Bank

Für beide Zielgruppen ist ein zweiter Versuch bei einer anderen Bank oder einem Vermittler sinnvoll, wenn Selbständigkeit bzw. nicht mehr ganz junges Lebensalter der einzige Grund für die Absage sind. Manche Banken vergeben Kredite nur an Freiberufler, andere auch an Gewerbetreibende. Einige Banken setzen das Höchstalter für die Auszahlung bei 58 Jahren an, andere erlauben Rückzahlungen bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres.

Waren Rücklastschriften oder Zahlungen an Inkassobüros auf dem Kontoauszug der Grund für die Absage, kann der Antrag einige Zeit später erneut gestellt werden, wenn die bemängelten Sachverhalte aus dem durch die Bank eingeforderten Beobachtungszeitraum herausgefallen sind.

Bürgschaft, Sicherheiten und weitere Alternativen prüfen

Reicht die eigene Kreditwürdigkeit nicht aus, können Bürgschaften Dritter oder Sicherheiten (z. B. Fahrzeuge, Immobilien) doch noch ein Darlehen ermöglichen. Im Fall einer Bürgschaft prüft die Bank die Bonität des Bürgen, im Fall von Sicherheiten den Wert der hinterlegten Gegenstände. In beiden Fällen gestaltet sich der Antrag etwas langwieriger und komplizierter.

Stehen keine verwertbaren Sicherheiten und aufgeschlossenen Bürgen zur Verfügung, können Peer2Peer-Kreditmarktplätze eine Alternative zum klassischen Bankkredit sein. Die Annahmekriterien der Plattformen können in gewissem Umfang von denen im Bankgeschäft abweichen.

Werden Ratenkredite abgelehnt, gilt dies in aller Regel auch für Abrufkredite – nicht jedoch zwingend für Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion, die sehr viel häufiger bewilligt wird, aber mit deutlich höheren Zinssätzen verbunden sein kann.
 

» zum aktuellen Kreditvergleich «

 

Kreditantrag widerrufen

Verbrauchern können ihren Kreditantrag widerrufen: § 355 BGB regelt das „Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen“. Die Frist für den Widerruf beträgt demnach 14 Tage und beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Widerruf muss keine Formvorschriften erfüllen, sondern lediglich eindeutig sein.

Es ist dringend empfehlenswert, den Widerruf schriftlich mit einem Nachweis über die Zustellung auszuüben – ansonsten muss der Kredit rechtlich gekündigt und ggf. eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichtet werden. Eine Begründung durch den Verbraucher ist ebenso nicht erforderlich wie die Zustimmung der Bank.

Verbraucher müssen laut Gesetz über ihr Widerrufsrecht informiert werden. Die Information über das Widerrufsrecht ist deshalb Bestandteil der Kreditunterlagen. Einige Banken räumen Kreditnehmern – auf teilweise mehrere Monate ausgedehnte – Rückgaberechte ein. Dabei handelt es sich im vertragliche, nicht um gesetzliche Ansprüche.

Mitunter sind Rückgaberechte an eine „Bestpreis-Garantie“ gebunden: Die Bank erlaubt den Rücktritt des Kreditnehmers vom Vertrag für z. B. vier Wochen, wenn in dieser Zeit ein identisches Darlehen zu einem günstigeren Zinssatz gefunden wird. Auch derlei Rechte sind nicht mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht zu verwechseln.

Lässt ein Verbraucher nach der Auszahlung eines Darlehens den Kreditantrag stornieren, muss der Kredit umgehend zurückgezahlt werden – ggf. zuzüglich der in Anspruch genommenen Sollzinsen. Rechtlich betrachtet erlischt der Darlehensvertrag rückwirkend zum Tag des Vertragsbeginns und wandelt sich ab diesem Tag in ein „Rückgewährschuldverhältnis“. Bank und Kreditnehmer müssen durch die jeweilige Gegenseite geleistete Zahlungen zum marktüblichen Zinssatz (Geldmarkt) verzinsen. Der vertraglich vereinbarte Darlehenszins wird bei der Rückabwicklung nicht angewandt.