Kreditvergleich – online Kreditangebote vergleichen

Bei welcher Bank gibt es den günstigsten Kredit? Welche Laufzeit ist für das angestrebte Finanzierungsvorhaben am besten geeignet? Mit einem Kreditvergleich lassen sich alle wichtigen Fragen zur Kreditaufnahme konkret und abschließend beantworten und vergleichen.

Hier erfahren Sie, worauf es beim Kreditvergleich ankommt: Alle relevanten Vergleichsmerkmale, Tricks von Banken, Tücken von Vergleichsrechnern, die korrekte Berechnung eines Darlehens und Besonderheiten von Immobilienkrediten.

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Wann benötige ich einen Kreditvergleich?

Ein Kreditvergleich bietet sich grundsätzlich zu jedem Anlass in Verbindung mit neuen und bestehenden (!) Krediten an:

  • Wenn ein Ratenkredit benötigt wird – für beliebige Anschaffungen
  • Wenn ein Autohändlerkredit mit einem Bankkredit zu vergleichen ist – Händlerfinanzierungen versperren häufig den Weg zu Rabatten
  • Wenn eine Umschuldung angestrebt wird – niedrigere Raten, schneller schuldenfrei oder zusätzliche Auszahlung?
  • Wenn eine Immobilie finanziert werden soll
  • Wenn die Zinsbindung eines Immobilienkredits ausläuft und die Bank ein Prolongationsangebot unterbreitet
  • Wenn verschiedene Verbindlichkeiten angelaufen sind und Ratenzahlung im Handel, Dispokredit und Co. möglichst günstig zusammengefasst werden sollen

KreditvergleichEin Kreditvergleich lohnt sich, weil die Spanne der Zinssätze weiterhin groß ist. Das insgesamt niedrige Zinsniveau ist keinesfalls ein Garant für günstige Konditionen. Die Spanne der Effektivzinssätze für Ratenkredite mit 60 Monaten Laufzeit reicht bei Kreditnehmern mit durchschnittlicher Bonität von ca. 4-10%.

Bei einem Nettodarlehensbetrag entspricht das einer Differenz zwischen dem günstigsten und dem teuersten Kredit von ca. 1.600 €. Ein Kreditvergleich spart also leicht mehr als der kombinierte Wechsel von Energieversorger und Mobilfunkdienstleister.
 

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Autokredit mit Händlerkredit vergleichen

AutokreditMit einem qualifizierten Kreditvergleich lässt sich jedoch mehr herausfinden als der günstigste, tatsächlich erhältliche Effektivzins am Markt – das ist die Aufgab eines Vergleichs verschiedener Anbieter, wenn die grundsätzliche Entscheidung für einen Kredit schon feststeht.

Mit einem Kreditvergleich lässt sich auch ermitteln, welche Variante der Autofinanzierung am günstigsten ist: Lohnt sich die Hinterlegung des Fahrzeugbriefs als Sicherheit tatsächlich oder ist ein Ratenkredit ohne Zweckbindung und Sicherungsübereignung zu denselben oder gar besseren Konditionen erhältlich als ein nomineller Autokredit?

Im Hinblick auf Autokredite ergeben sich weitere Fragestellungen. So wird ein wesentlicher Teil der finanzierten Fahrzeuge auf dem deutschen Markt nicht mit einem konventionellen Bankkredit, sondern mit einer Händlerfinanzierung finanziert. Händler und Hersteller fördern den Ansatz mit optisch günstigen Krediten zu Zinssätze ab 0,00%. Allzu oft sind die vermeintlich günstigen Offerten aber ein schlechtes Geschäft. Dazu ein Rechenbeispiel.

Es soll ein Neufahrzeug im Wert von 40.000 Euro ohne Anzahlung in 48 Monatsraten finanziert werden. Ein Händler räumt Interessente dafür einen Kredit mit einem Effektivzins von 1,99% ein, der unterhalb aller Angebote im Kreditvergleich liegt. Die Monatsrate beträgt 867,30 €. Die Gretchenfrage: Welcher Kreditbetrag lässt sich mit dieser Rate über einen Bankkredit finanzieren?

Im Vergleich offenbart sich schnell, dass der günstigste erhältliche Autokredit (ohne Sicherungsübereignung) zu einem Effektivzins von 3,33% erhältlich ist. Mit einer Monatsrate von 867,30 € lässt sich damit ein Nettokreditbetrag von ca. 38.950 € finanzieren. Kann der Käufer als Barzahler einen Preisnachlass in Höhe von mehr als 1.050 € aushandeln, ist der Bankkredit die bessere Option.

Die Möglichkeiten einer Umschuldung nutzen

Seit vor einigen Jahren die Verbraucherkreditlinie in Kraft getreten ist, können Bankkunden Kredite ähnlich günstig und unkompliziert wechseln wie Stromanbieter – allerdings ohne Mindestvertragslaufzeit. Allenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung kann die Umschuldung leicht verteuern. Dennoch lohnt sich ein Kredit auch bei noch länger laufenden Darlehen.

Werden diese in günstigere Kredite umgeschuldet, ergeben sich Einsparpotenziale. Ist das Zinsniveau seit der Kreditaufnahme gesunken bzw. wurde damals auf einen Kreditvergleich verzichtet und in der Folge ein zu teures Angebot gewählt, kann der Zinssatz des neuen Kredits um mehrere Prozentpunkte niedriger liegen als jener des laufenden Darlehens. Das gilt im Übrigen auch, wenn sich die persönliche Bonität zwischenzeitlich verbessert hat – etwa weil eine frühere Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr besteht, das Einkommen gestiegen ist oder sich der SCHUFA-Scorewert verbessert hat.

Kreditvergleich Immobilienkredite

Die Notwendigkeit eines Angebotsvergleichs liegt nirgendwo so auf der Hand wie bei Immobilienkrediten: Schon Bruchteile von Prozentpunkten wirken sich bei sechsstelligen Beträgen und jahrzehntelangen Laufzeiten stark auf die Gesamtbelastung aus.

Während „Häuslebauer“ im Vorfeld des Erwerbs- oder Bauvorhabens typischerweise eine hohe Bereitschaft zum Kreditvergleich an den Tag legen, werden bei Anschlussfinanzierungen große Potenziale nicht genutzt. Der typische Ablauf in den letzten 5-10 Jahren: Die Bank unterbreitet ein Prolongationsangebot, das zwar günstiger ist als die erste Finanzierung, aber weder das neue Zinsniveau noch den geringeren Beleihungsauslauf und die stabileren wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer hinreichend berücksichtigt.

Kreditvergleich – Was sind die wichtigsten Konditionen im Vergleich?

Das wichtigste Kriterium im Kreditvergleich ist der Effektivzins / effektiver Jahreszins, in dem alle mit einem Kredit verbundenen Kosten gemäß Preisangabenverordnung enthalten sein müssen. Seitdem der Bundesgerichtshof (BGH) Bearbeitungsgebühren bei Krediten für unzulässig erklärt hat, weicht der Effektivzins nur noch minimal vom gebundenen Sollzins ab. Der Effektivzins liegt stets über dem Sollzins, Differenzen sind im Wesentlichen auf unterjährige Zinsbelastungen des Darlehenskontos zurückzuführen.

Bonitätsabhängige Zinssätze im Kreditvergleich berücksichtigen? Ja!

Die Gretchenfrage jedes Kreditvergleichs muss lauten: Welches ist der günstigste Zins für das geplante Vorhaben? Dabei ist der sprichwörtliche Vergleich von Äpfeln und Birnen zu vermeiden. Einige Banken geben einheitliche Zinssätze für alle Kunden an, andere legen die Zinssätze abhängig von der individuellen Bonität fest. Bei sehr vielen Kreditvergleichsrechnern ist zu Beginn des Vergleichs anzugeben, ob derlei bonitätsabhängige Zinssätze mit einbezogen werden sollen. Die klare Empfehlung lautet: Ja!

Bei vielen Finanzmagazinen und auch bei Verbraucherschutzorganisationen ist seit Jahren eine tendenziell ablehnende Haltung gegenüber bonitätsabhängigen Zinssätzen zu beobachten. Kredite mit einheitlichen Zinssätzen, so lautet die gängige Argumentation, seien „fairer und transparenter“. Beides trifft nicht zu – im Gegenteil.

Legt eine Bank einen einheitlichen Kreditzins fest, wird sie aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen heraus Kreditanträge von Verbrauchern ablehnen, deren Scorewerte und Einkommensverhältnisse zwar stabil sind, aber nicht zu dem einheitlichen Zinssatz passen. Je niedriger dieser Zinssatz angesetzt wird, desto höher ist zwingend die Ablehnungsquote. Dass aus reiner „Fairness“ heraus eine Mischkalkulation zugunsten von Kreditnehmern mit nicht zum Zinssatz passender Bonität angewandt wird, ist vollkommen unrealistisch.

Der 2/3-Zinssatz bietet Orientierung

In der Praxis werden die Zinsvergleiche häufig von Banken mit einheitlichem Zinssatz dominiert. Dann gibt es – hinter den Kulissen – zwei Möglichkeiten: Entweder kommt es zu massenhaft Ablehnungen oder es gibt einen zweiten, nicht öffentlich publizierten Zinssatz, der abgelehnten Antragstellern mit einem Folgeangebot unterbreitet wird. Das ist das Gegenteil von Transparenz.

Banken sind bei Krediten mit bonitätsabhängiger Verzinsung zur Angabe eines 2/3-Zinssatzes verpflichtet. Im Rahmen eines so genannten „repräsentativen Beispiels“ muss ein für zwei Drittel der Kreditnehmer (das schließt abgelehnte Anträge aus der Statistik aus) tatsächlich erhältlicher Zinssatz angegeben werden.

Leider hat der Gesetzgeber in diesem Punkt etwas ungenaue Vorgaben gemacht: Banken rechnen nun einen repräsentativen Zinssatz für eine bestimmte Kombination aus Laufzeit und Kreditbetrag vor. Einige Institute nutzen dabei selten beantragte Laufzeiten. In der Summe sind die 2/3-Zinssätze in Kombination mit dem jeweils niedrigsten und höchsten möglichen Zinssatz jedoch aussagekräftig genug. Besteht im Anschluss an den Kreditvergleich weiterer Klärungsbedarf bzgl. Des individuellen Zinssatzes, kann zudem eine neutrale Konditionenanfrage gestellt werden, die sich – auch in großer Anzahl getätigt – nicht auf die persönliche Bonität auswirkt.

Ein sinnvoller Kreditvergleich stellt die Annahmekriterien voran

Jede Bank legt die Annahmekriterien im Kreditgeschäft selbst fest. Bei nahezu allen Instituten gibt es Schwellenwerte für das Nettoeinkommen und die SCHUFA-Scorewerte. Viele Banken schließen darüber hinaus bestimmte Zielgruppen aus, darunter insbesondere Selbständige und Freiberufler und häufig auch Senioren. Das „Seniorenalter“ beginnt je nach Bank bei 58-70 Jahren – schon allein deshalb lohnt sich ein Kreditvergleich!

Vor allem im Hinblick auf Selbständige gibt es gravierende Unterschiede in den Annahmekriterien, die berücksichtigt werden müssen. Einige Banken schließen nur Gewerbetreibende aus (dann meistens aufgrund des statistisch betrachtet höheren Ausfallrisikos), andere vergeben auch an Freiberufler im engeren Sinne keine Kredite (zumeist aufgrund des höheren Bearbeitungsaufwands).

Ist die persönliche Bonität beschädigt, reduzieren sich die Optionen ohnehin nur auf sehr wenige Banken. Bei erledigten, kleineren Negativmerkmalen ist eine Kreditvergabe auch bei deutschen Banken vereinzelt möglich, bei offenen Negativmerkmalen bleiben lediglich Kredite ohne SCHUFA aus dem Ausland (in Deutschland erhältlich über Vermittler) eine realistische Anlaufstelle.

Restschuldversicherung, Sonderzahlungen und etwaige Zusatzleistungen

Zinssatz und Annahmekriterien werden als wichtigste Prüfkriterien des Kreditvergleichs von weiteren Vertragsbestandteilen flankiert. Relevant sind hier insbesondere eine etwaige Restschuldversicherung, die Konditionen für Sonderzahlungen während der Kreditlaufzeit und Zusatzleistungen.

Restschuldversicherungen sind rechtlich betrachtet nie ein Bestandteil des Kreditvertrages und erhöhen auch die Chance auf eine Kreditzusage nicht. Die Prämien der Policen sind deshalb auch nicht im Effektivzins enthalten. Die Versicherungen schützen Kreditnehmer je nach gewähltem Umfang gegen Zahlungsausfälle infolge von Tod,
Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit.

Ob sich eine Versicherung lohnt, ist zum einen von der Existenz anderer Versicherungen (Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung usw.) abhängig, zum anderen auch vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis jedes Kreditnehmers. Tendenziell gelten die meisten Restschuldversicherungen als zu teuer. Ist der Abschluss zwingend notwendig, sollten die Versicherungsbedingungen im Kreditvergleich eine Rolle spielen – monatliche Kündbarkeit und klare Regeln für die Feststellung des Leistungsfalls sind Pluspunkte.

Sicherungsübereignung bei Autokrediten

Bei Fahrzeug- und Immobilienfinanzierungen gilt es einige Besonderheiten zu beachten. Autokredite können die Sicherungsübereignung des finanzierten Fahrzeugs vorsehen. Das ist grundsätzlich kein Nachteil, wenn damit bessere Konditionen oder erleichterte Annahmekriterien verbunden sind. Ist beides nicht erkennbar, lohnt sich auch die Sicherungsübereignung (für Kreditnehmer) nicht. Generell ist Autokäufern zu empfehlen, im Vergleich nicht nur nominelle Autokredite zu berücksichtigen.

Kreditvergleich Haus und Immobilie – niedrige Bauzinsen finden!

Der Markt für Immobilienkredite ist für Bauherren und Käufer günstig: Das Zinsniveau an den Anleihemärkten ist niedrig, Versicherer machen Banken zunehmend Konkurrenz und durch bundesweite Vermittler sinken die Gewinnspannen zugunsten der Kreditnehmer. Beim Vergleich verschiedener Immobilienkredite sind einige Eigenschaften zu beachten:

  • Zinssatz in Abhängigkeit von Beleihungsauslauf, Laufzeit und Zinsbindung
  • Vertragliche Rechte zu Sonderzahlungen
  • Möglichkeit zu Vollfinanzierungen
  • Konditionen von Forward Darlehen

Kreditvergleich Hauskauf – worauf kommt es an?

Kreditvergleich HausBei Immobilienkrediten hängt der Zinssatz vom Beleihungsauslauf ab. Einige Banken räumen ihren günstigsten Zinssatz nur bis zu einem Beleihungsauslauf von 10-20% ein und verlangen darüber hinausgehend Zuschläge. Diese sind bei fast allen Banken üblich, wenn der Beleihungsauslauf 60% übersteigt – das ist eine entscheidende Schwelle bei der Refinanzierung über den Pfandbriefmarkt.

Es versteht sich von selbst, dass ein niedrigerer Eigenkapitalanteil mit höheren Zinssätzen verbunden ist. Unterschreitet das Eigenkapital 20% des Finanzierungsvolumens, fällt ein Teil der Banken aufgrund der Annahmekriterien bereits fort.

Unterschreitet das Eigenkapital 10% bzw. wird sogar eine Vollfinanzierung oder eine Finanzierung über 100% des Beleihungswertes hinaus benötigt, sollten die Annahmekriterien dem Kreditvergleich vorangestellt werden.

Zinsbindung und Beleihungsauslauf im Hauskredit Vergleich

Auch die Zinsbindung spielt bei Immobilienkrediten eine entscheidende Rolle. Das BGB räumt Kreditnehmern nach Ablauf von zehn Jahren ein kostenloses Kündigungsrecht ein – auch wenn der Kredit bzw. die Zinsbindung noch länger läuft. Im Kreditvergleich kann deshalb der Fokus auf eine möglichst lange Zinsbindung unter der Nebenbedingung möglichst geringer Zinszuschläge gelegt werden – im aktuellen Marktumfeld eine empfehlenswerte Vorgehensweise.

Ein vertragliches Recht zu kostenlosen Sonderzahlungen ist mitunter auch dann bares Geld wert, wenn es gar nicht in Anspruch genommen wird. Kündigt der Kreditnehmer das Darlehen aus einem berechtigten Interesse heraus (das insbesondere vorliegt wenn die finanzierte Immobilie veräußert werden soll), muss die Bank den Anspruch auf Sonderzahlungen bei der Bemessung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigen und unterstellen, dass alle Sonderzahlungen in vollem Umfang genutzt worden wären.